![]() |
![]() |
![]() |
|||
|
|
Das könnte Sie interessieren
Aktuelle Mitteilungen Dezember 2009 Neuerungen im Umsatzsteuerrecht zum 01.01.2010 Zum 01.01.2010 werden zwei EU-Richtlinien zur Änderung der Mehrwertsteuerrichtlinie in nationales Recht umgesetzt. Betroffen sind davon Regelungen zu Ortsbestimmungen für sonstige Leistungen, die Erweiterung des Reverse-Charge-Verfahrens sowie Angaben in der Zusammenfassenden Meldung über innergemeinschaftliche sonstige Leistungen und das Vorsteuervergütungsverfahren. Ort der sonstigen Leistung an einen Unternehmer (B2B-Leistung, Business-to-Business) Sonstige Leistungen an einen Unternehmer werden regelmäßig an dem Ort ausgeführt, an dem der Leistungsempfänger sein Unternehmen betreibt (Empfängersitzprinzip). Diese Betrachtung gilt sowohl bei Leistungsempfängern mit Sitz in der EU als auch mit Sitz im Drittland. Die bisherige Möglichkeit, für bestimmte innergemeinschaftliche sonstige Leistungen den Leistungsort durch Verwendung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu verlagern, wird es ab 2010 nicht mehr geben. Ort der sonstigen Leistung an Endverbraucher (B2C-Leistung, Business-to-Consumer) Bei dieser Art von sonstigen Leistungen bleibt es grundsätzlich bei der Besteuerung am Ort des leistenden Unternehmers. Ausnahmen
Alle diese vorgenannten Leistungen können im B2B-Bereich zum Reverse-Charge-Verfahren führen. Ob und wieweit stehen im Ermessen jedes einzelnen Mitgliedstaates. Ausnahmen im B2C-Bereich:
Güterbeförderungsleistungen im B2B-Bereich werden grundsätzlich am Ort des Leistungsempfängers besteuert. Grenzüberschreitende Leistungen innerhalb der EU lösen eine Umkehrung der Steuerschuldnerschaft (Reverse-Charge-Verfahren) aus. Sonstige steuerpflichtige Leistungen an in anderen Mitgliedsstaaten ansässige Leistungsempfänger sind in der Zusammenfassenden Meldung anzugeben. Vorsteuer-Vergütungsverfahren Das Vergütungsverfahren wird ab 2010 auf ein elektronisches Verfahren über ein elektronisches Portal beim Bundeszentralamt für Steuern umgestellt. Gerne beraten wir Sie ausführlich zu den Änderungen im Umsatzsteuerrecht oder Themen der grenzüberschreitenden Steuerberatung. |
||||
| +++ Hofmann und Hensel Steuerberatungsgesellschaft mbH +++ Stadtroda +++ | |||||